Gremien & Räte

Kontakt

Die Fachschaft steht Euch jederzeit mit Rat und Tat bei Fragen rund ums Studium zur Seite! Wir sind für euch 24/7 (bei Bedarf auch länger) per Mail oder Social Media erreichbar.

W2 2-227


Sprechstunde (W2 2-227)

nach Vereinbarung

Sitzungstermine
(W3 1-152 oder W2 2-227)

Di, 18:30 (ungerade KW)

Mi, 17:00 (gerade KW)


Social Media


Gremien & Räte

Auch eine Hochschule organisiert und verwaltet sich nicht von selbst. Um die zum Teil sehr vielfältigen Aufgaben, die immer wieder anstehen, zu bewältigen, gibt es eine Vielzahl von Gremien und Räten, die sich nicht nur aus "hochrangigen" Mitglieder:innen wie dem Präsidenten zusammensetzen, sondern auch aus Mitarbeitenden der Universität, Dozierenden und uns Studierenden. Aber keine Sorge: Um den Interessen der Bio-Studis Gehör zu verschaffen, sitzen wir Schnäbler da für euch drin! Einen kleinen Überblick über die Tätigkeiten der Gremien und Räte, in denen wir mitreden dürfen, findet ihr hier.

Institutsrat

Die Biologie ist mit dem Studiengang der Umweltwissenschaften in einem Institut zusammengefasst: dem Institut für Biologie und Umweltwissenschaften (IBU).

Unser Institutsrat - kurz IRat - beschäftigt sich demzufolge mit allen Angelegenheiten, die sowohl den Studiengang und die Forschung der Biologie als auch den der Umweltwissenschaften an unserer Universität betreffen. So werden in den Sitzungen unter anderem Personalfragen und Mittelverteilungen diskutiert, Drittmittelanträgen (meist) zugestimmt, Semesterveranstaltungspläne beschlossen und Probleme aus den Studiengremien diskutiert und Entscheidungsanträge abgestimmt. Die Sitzungen des Rates bestehen aus einem öffentlichen Teil (den kann jeder besuchen) und einem vertraulichen Teil, an dem nur die gewählten Vertreter:innen teilnehmen können.

Dem Rat gehören gewählte Professor:innen (7) der beiden Fachrichtungen, gewählte Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeitenden (2), gewählte Vertreter:innen aus der Gruppe der MTVs (2) sowie gewählte Vertreter:innen der Studierenden (2) an. Stimmrecht bei Abstimmungen haben die alle Gruppen, ausgenommen die MTVs.

Bifakultäre Studienkommision

Die bifakultäre Studienkommision - kurz BiFak - ist eine gemeinsame Kommision der Fakultäten V (Mathematik und Naturwissenschaften) und VI (Medizin und Gesundheitswissenschaften) und hält in der Regel monatliche Konferenzen mit Vertreter:innen der Biologie (Fak. V) und der Neuroscience (Fak. VI).

Eine Besonderheit der BiFak ist, dass wir Studierenden mit 4 Stimmen (davon drei für Bio und eine für Neuro) genau so viele Stimmen haben wie Mitarbeitende und Professor:innen zusammen (jeweils zwei). Die Plätze in der BiFak werden für zwei Jahre gewählt, die studentischen Vertreter:innen werden für je ein Jahr gerwählt. Auch eine Nachbenennung studentischer Vertreter:innen ist möglich.

Die BiFak ist ein klassisches "Arbeitsgremium", aufgrund der sehr ausgeglichenen Stimmenverteilung können wir als Studis hier aber besonders viel bewirken! Den Vorsitz der bifakultären Studienkommission hat aktuell Prof. Gerhard Zotz (Stand WiSe 2021/22).

Fakultätskonferenz

Unser ehemaliger Wechloy-Treff dient dem besseren Austausch zwischen den Fachschaften. In der heutigen Fakultätskonferenz - kurz FakKon - treffen sich Vertreter:innen aller Fachschaften unserer Fakultät, um über Aktuelles zu beratschlagen, für Informationen über und Koordinationen von gemeinsamen Aktionen. 

Hier wird sich über Ereignisse in den Institusträten und den Studienkommisionen ausgetauscht. Über die regelmäßige Teilnahme der studentischen Fakultätsratsmitglieder wird zudem über getroffene Beschlüsse des Fakultätsrates berichtet und sich mit den Anderen über anstehende Beschlüsse beraten.

Über die Fakultätskonferenz finden sich auch die Studierenden zusammen, die sich für die Besetzung der Studienkommission oder der Berufungskommissionen interessieren.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat der Fakultät V - kurz FakRat - ist das höchste Gremium auf Fakultätsebene. Er beschließt alle Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Änderung der Prüfungsordnungen fällt in seinen Aufgabenbereich.
Ebenso wichtig ist die Wahl des Dekanats als oberste Stelle der Fakultät V.

Dem FakRat gehören gewählte Vertreter der Professor:innen (7) aller Fachrichtungen der Fakultät V, gewählte Vertreter aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen (2), gewählte Vertreter aus der Gruppe der MTVs (2) sowie gewählte Vertreter der Studierenden (2) an.

F3V

Kurz für FachschaftsVertreterVollVersammlung.

Die F3V versteht sich als dritte große Stütze der Selbstverwaltung der Studierenden neben AStA und StuPa. Sie erfährt ihre Legitimation durch alle Fachschaften der Uni bzw. durch deren Vertreter:innen. Hierdurch bildet sie zum einen eine Vertretung auch für diejenigen Fachschaften, die sich durch den AStA nicht repräsentiert sehen, zum anderen ist ihre politische Unabhängigkeit gewährleistet.

Die Versammlung der Fachschaftsvertreter:innen findet einmal wöchentlich statt. Auf der F3V werden Informationen ausgetauscht, Finanzanträge gestellt und hochschulpolitische Angelegenheiten besprochen. Durch diese Zusammenkunft von Studierenden verschiedener Studiengänge und Fachbereiche ist es unter anderem möglich, fächerübergreifende Entwicklungen, die dem AStA womöglich verborgen bleiben (da er auf dieser Ebene nicht vertreten ist) frühzeitig zu erkennen. Notwendige Informationsarbeit kann koordiniert und weitere Schritte schnell in die Wege geleitet werden.

Aber auch freudigere Dinge wie gemeinsame Flunkyball-Turniere oder Werwolfspielabende enstehen hier häufig auf dem kurzen Wege.

Botanischer Beirat

Der Botanische Beirat berät die Leitung des botanischen Gartens bei der Planung, Entwicklung und Gestaltung des botanischen Gartens. Außerdem unterstützt er das Direktorium bei der Vorbereitung von Entscheidungen des Fakultätsrates, die den botanischen Garten betreffen. Zusammengesetzt ist der Beirat aus zwei Professor:innen des Instituts der Biologie und Umweltwissenschaften (IBU), ein:e wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in des IBU, drei Mitarbeiter:innen des botanischen Gartens und einer studentischen Vertretung (uns). Während diese dem Beirat alle für zwei Jahre angehören, gehört die studentische Vertretung dem Beirat nur für ein Jahr an.

Berufungskommissionen

Wenn eine Professorenstelle neu besetzt werden soll, muss eine Berufungskommission gebildet werden, die das Verfahren durchführt. Dazu werden aus dem jeweiligen Studiengang Vertreter:innen der Professoren, Mitarbeiter, MTVs und Studierenden der C.v.O. Universität ernannt, welche die Kommission bilden. Außerdem werden noch zwei Professor:innen einer anderen Universität hinzu gebeten.

Die Kommission schreibt die Stelle aus, sichtet die Bewerbungsunterlagen und wählt dann aus den eingegangenen Bewerbungen einige aus, die anschließend eingeladen werden. Alle Eingeladenen kommen zu einem Termin in die Universität und halten zwei Vorlesungen: eine Lehrprobe (bei dieser wird das Thema vorgegeben) und einen Vortrag zu ihrer Forschung. Anschließend führt die Kommission mit jedem ein persönliches Gespräch. Aus den Eingeladenen müssen drei, maximal vier Bewerber:innen ausgewählt werden. Zu diesen Kandidaten werden Gutachten externer Professor:innen eingeholt. Schließlich wird eine Liste der Kandidat:innen entsprechend der Präferenz aufgestellt. Nach dem Abschluss dieses Verfahrens muss alles durch den Institutsrat, den Fakultätsrat und den Senat genehmigt werden. Dann kann die Universität den Ruf an diejenige Person schicken, welche an erster Stelle der Liste steht. Nimmt sie den Ruf an, wird sie nach einigen Einstellungsverhandlungen eingestellt. Lehnt sie den Ruf ab, erfolgt der Ruf an die zweitplazierte Person auf der Liste.

Prüfungsausschüsse

Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus Mitarbeiter:innen einer Universität oder einer anderen Hochschule und Vertreter:innen der Studierenden. Er entscheidet in speziellen Einzelfällen über Dinge wie die Zulassung zur Abschlussprüfung, sowie über die Anerkennung von Leistungsnachweisen. Auch wer in einer Prüfung bei einem Betrugsversuch erwischt wird, muss sich vor dem Prüfungsausschuss verantworten.

Zulassungsausschuss – Master

Bei der stehts wachsenden Anazhl an biologischen Bachelorstudiengängen den inhaltlichen Überblick zu behalten, ist nicht immer einfach. Sollten Fragen aufkommen, ob ein Bachelor die Voraussetzung für den Master erfüllt oder nicht, kommt der Zulassungsausschuss zusammen. Aufgrund von Studienbüchern und Verlaufplänen wird dann im Einzelfall entschieden, ob die Zulassung erteilt werden kann.

Der Zulassungsausschuss setzt sich zusammen aus Professor:innen, Lehrenden und Studierendenvertreter:innen.

Sprechstunden
Nach Vereinbarung

Sitzungstermine
Di, 18:30 Uhr (ungerade KW)
Mi, 17:00 Uhr (gerade KW)
in W3 1-152 oder W2 2-227

FS-Telefon:
Während unserer Sprechstunde sind wir auch telefonisch unter der Telefonnummer 0441-798-3296 zu erreichen.

Postfach:
Nr. 71, "Fachschaft Biologie"
(W4 beim Institutssekretariat)

Fachschaftsraum:
W2 2-227

 

  

(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page