Freiversuchsregelung

Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, so gibt es die Möglichkeit, einen weiteren Versuch zur Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung zu erhalten oder eine Prüfung ein zweites Mal zu absolvieren und die bessere der beiden Noten zu behalten - beides regelt der sogenannte Freiversuch.
Dabei werden zwei Fälle unterschieden:
Freiversuch
Zusätzlicher Versuch bei nichtbestandenen Prüfungen
Freiversuch zur Notenverbesserung
Wiederholen einer bereits bestandenen Modulprüfung
Um dir die auf den ersten Blick vielleicht kompliziert erscheinenden Regelungen ein bisschen näher zu bringen, haben wir uns einige Beispielszenarien überlegt:
Beispielszenarien
Weil wir als Fachschaftsrat keine rechtsverbindlichen Aussagen zur Prüfung tätigen dürfen, können wir weder für die Korrektheit noch für die Aktualität dieser Angaben eine Gewähr übernehmen!
Um sicher zu gehen, kannst du die genaue Regelung in deiner Prüfungsordnung nachlesen. Solltest du weitere Fragen haben, hat das Prüfungsamt häufig gestellte Fragen gesammelt, die ebenfalls weiterhelfen können. Wenn du nach sorgfältiger Recherche trotzdem Hilfe in deinem individuellen Anliegen benötigst, kannst du das Prüfungsamt auch kontaktieren.