Freiversuchsregelung

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Freiversuchsregelung

Freiversuchsregelung

Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, so gibt es die Möglichkeit, einen weiteren Versuch zur Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung zu erhalten oder eine Prüfung ein zweites Mal zu absolvieren und die bessere der beiden Noten zu behalten - beides regelt der sogenannte Freiversuch.

Dabei werden zwei Fälle unterschieden:

Freiversuch

Zusätzlicher Versuch bei nichtbestandenen Prüfungen

Du bist in einer Prüfung durchgefallen? Zum Glück hast du für alle Prüfungen drei Versuche, also sind noch zwei Wiederholungsmöglichkeiten übrig. Falls von der Dozentin/dem Dozenten unterschiedliche Prüfungsformen in dem Modul angeboten werden, kannst du für die Wiederholung auch eine andere Prüfungsform wählen. Hierfür bist du zeitlich nicht eingeschränkt und kannst eine Wiederholungsprüfung auch ohne Antrag erst Jahre nach deiner Erstprüfung belegen. Ist deine Erstprüfung ein Haupttermin gewesen, kannst du zusätzlich beantragen, dass diese als nicht unternommen gilt; dies ist der sog. Freiversuch. In der Regel wird dies automatisch im Prüfungsamt entsprechend vermerkt. Prüfe hierfür deine Notenübersicht in Stud.IP. Ansonsten kontaktiere frühzeitig das Prüfungsamt.

Durch den Freiversuch hast du in diesem Modul insgesamt vier anstatt der üblichen drei Versuche. Daher empfehlen wir grundsätzlich den ersten Prüfungstermin wahrzunehmen, selbst wenn man dafür nicht lernt. Denn so hat man keinen Versuch verschenkt und kann z.B. bereits sehen, wie bei Dozent XY eine Klausur aufgebaut ist.

Der Freiversuch ist in den meisten Fällen möglich, jedoch nicht immer. War der erste Versuch eine Klausur, sollte es keine Probleme geben, für alle anderen Prüfungsformen kontrolliere selbst in der fachspezifischen Prüfungsordnung deines Studienganges. Beachte zudem eventuelle Sonderregelungen in den Professionalisierungsbereichen. Die Prüfungsordnungen kannst du auf der Seite des Prüfungsamtes finden.

Freiversuch zur Notenverbesserung

Wiederholen einer bereits bestandenen Modulprüfung

Du bist mit deiner Note unzufrieden? Du weißt, dass du es besser kannst? Du hattest vielleicht einfach einen schlechten Tag oder zu wenig Zeit zur Prüfungsvorbereitung?

Dann kannst du einen Antrag auf Notenverbesserung stellen und damit den Freiversuch zur Notenverbesserung nutzen, um einmalig die Prüfung zu wiederholen. Möchtest du dies tun, musst du Folgendes erfüllen:

  • Du musst dich zum Zeitpunkt der Erstprüfung in Regelstudienzeit befunden haben. Selbst, wenn du zwischenzeitlich in den Master gewechselt bist, kannst du einen Antrag stellen, sofern du auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllst.
  • Dein Erstversuch muss zu einem Haupttermin bestanden worden sein. Dies gilt selbst dann, wenn du das Modul zum zweiten Mal hörst, jedoch beim ersten Mal an keiner Prüfung teilgenommen hast.
  • Die Prüfung auf Notenverbesserung muss innerhalb eines Jahres nach dem bestandenen Erstversuch stattfinden. Findet in dieser Zeit keine Prüfung statt, muss der nächstmögliche Termin wahrgenommen werden. Hierbei ist nicht das konkrete Datum wichtig, sondern primär, dass es ebenfalls der Haupttermin ist. Beispiel: Eine Prüfung am 7. Februar kann also auf Notenverbesserung geschrieben werden, selbst wenn der Haupttermin des Vorjahres bereits am 5. Februar war.

Du erfüllst alle Voraussetzungen und möchtest die Prüfung wiederholen? Wenn du auf der Seite vom Prüfungsamt nach deinem Studiengang suchst, findest du unter den Vordrucken einen Antrag auf Notenverbesserung. Fülle diesen aus und gib ihn spätestens 14 Tage vor der neuen Prüfung ausgedruckt beim Prüfungsamt ab.

Hierbei hast du nichts zu verlieren, außer etwas Zeit, denn die bessere Note zählt. Hast du im zweiten Versuch also ein schlechteres Ergebnis als im ersten, bleibt die ursprüngliche Note stehen!

Ein Antrag auf Verbesserung kannst du für fast alle Prüfungen und i.d.R. beliebig häufig stellen, Ausnahmen findest du in den Prüfungsordnungen erwähnt, die du ebenfalls beim Prüfungsamt findest.

Um dir die auf den ersten Blick vielleicht kompliziert erscheinenden Regelungen ein bisschen näher zu bringen, haben wir uns einige Beispielszenarien überlegt:

Beispielszenarien

Beispiel I

Freiversuch zur Notenverbesserung

Sandro studiert 2FB im ersten Semester. In Analysis I hat er eine 3,0 geschrieben. In der Klausureinsicht ärgert er sich über seine Fehler, da er es eigentlich besser gekonnt hätte. Da er eine bessere Note haben möchte, meldet er sich direkt über einen Antrag beim Prüfungsamt für die Nachklausur drei Wochen später an. Diese Prüfung fällt ihm so schwer, dass er durchfällt. Dennoch hat er das Modul mit 3,0 bestanden.

Beispiel II

Freiversuch mit Nichtbestehen

Daniela studiert Mathematik im Fachbachelor im vierten Semester und hört Algebra II. Zwar hat sie mehrere Prüfungen in kurzer Zeit, dennoch schreibt sie die Hauptklausur und fällt durch. Zur Nachklausur möchte sie mitschreiben und meldet sich normal über Stud.IP an, jedoch erkrankt sie, meldet sich also mit einem ärztlichen Attest rechtzeitig von der Prüfung ab. Im sechsten Semester belegt sie Algebra II erneut und kann sich ganz normal über Stud.IP für die Prüfung anmelden. Im Haupttermin besteht sie mit 1,7. Wäre sie durchgefallen, hätte sie dank des Freiversuchs zwei weitere Versuche gehabt.

Beispiel III

Fehlende Voraussetzung zum Freiversuch zur Notenverbesserung

Jan studiert im dritten Semester im Zwei-Fächer-Bachelor Mathematik. Während der Prüfungsphase gibt es einen familiären Zwischenfall, weswegen er den Haupttermin nicht wahrnimmt und sich nicht anständig auf die Nachklausur in Geometrie vorbereiten kann und durchfällt. Im fünften Semester ist Jan für sein Zweitfach Anglistik im Ausland und kann daher keine Module in Oldenburg belegen. Im siebten Semester hört er das Modul zum zweiten Mal. Er besteht mit einer 2,3 im Haupttermin. Zwar hat er theoretisch noch einen Versuch übrig, erfüllt aber nicht die Voraussetzungen um seine Note im Nachtermin zu verbessen.

Beispiel IV

Freiversuch zur Notenverbesserung

Kim studiert im sechsten Semester im Zwei-Fächer-Bachelor Mathematik. Im vierten Semester hatte sie Stochastik bereits belegt, jedoch aus verschiedenen Gründen an keiner Prüfung teilgenommen. Jetzt, in ihrem sechsten Semester, besteht sie Stochastik zum Haupttermin mit einer 3,0. Da sie sonst bereits alle Module bestanden hat, ist sie seit dem 1. Oktober Masterstudentin und hat auch bereits ihre Bachelorarbeit abgegeben, jedoch noch nicht den Antrag auf Zeugnisausstellung. Daher kann sie am 6. Oktober an der Nachklausur teilnehmen und besteht diese mit 2,0.

Weil wir als Fachschaftsrat keine rechtsverbindlichen Aussagen zur Prüfung tätigen dürfen, können wir weder für die Korrektheit noch für die Aktualität dieser Angaben eine Gewähr übernehmen!

Um sicher zu gehen, kannst du die genaue Regelung in deiner Prüfungsordnung nachlesen. Solltest du weitere Fragen haben, hat das Prüfungsamt häufig gestellte Fragen gesammelt, die ebenfalls weiterhelfen können. Wenn du nach sorgfältiger Recherche trotzdem Hilfe in deinem individuellen Anliegen benötigst, kannst du das Prüfungsamt auch kontaktieren.

Zu den Prüfungsordnungen

Zu den FAQ des Prüfungsamtes

(Stand: 19.01.2024)  | 
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