Wirtschafts- und Rechtswissenschaften - Master

Sie möchten Wirtschafts- und Rechtswissenschaften im Master studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
  • Bewerbung in das 1. Semester zum Sommersemester ist nicht möglich.

Besondere Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studiengang in den Wirtschaftswissenschaften mit rechtswissenschaftlichen Anteilen oder in den Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlichen Anteilen oder in einem anderen fachlich geeigneten Studiengang
Fachlich geeignet ist ein vorangegangener Studiengang, der Kompetenzen mindestens
  • im Umfang von 18 KP in Betriebswirtschaftslehre (BWL) und
  • im Umfang von 12 KP in Volkswirtschaftslehre (VWL) sowie
  • im Umfang von 12 KP in den Rechtswissenschaften vermittelt hat.
 
  • Englischnachweis (nicht älter als zwei Jahre!) auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, s. Tab Sprachkenntnisse
  • Bei Schwerpunkt China-Wirtschaft und Sprache: Zusätzlicher Nachweis chinesischer Sprachkenntnisse (weitere Informationen: s. Zugangsordnung)
  • ggf. Nachweise über wissenschaftliche Tätigkeiten, praktische Erfahrungen (z. B. Berufs- und Praktikantentätigkeiten) und soziales Engagement nach § 4 (2) der Zugangsordnung
(Stand: 16.03.2023)  |